Wie können Betriebe nachweisen, dass sie PV-Anlagen oder Wärmepumpen steuerfähig gemacht haben? Darauf ging ein Vortrag von Bernd Zeilmann ein.
Wo endet die Verantwortung des Kunden und wo beginnt die des Messstellenbetreibers (MSB)? Eine Frage, die dann wichtig wird, wenn letztere im Rahmen von § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in nicht mehr allzu ferner Zukunft über eine digitale Schnittstelle auf steuerbare Einrichtungen wie Photovoltaik-Anlage, Wärmepumpe oder Wallbox zugreifen müssen und genau das nicht funktioniert. Denn dann steht auch die Frage im Raum, ob die jeweilige Anlage vom zuständigen e-handwerklichen Fachbetrieb auch richtig angebunden und konfiguriert wurde.
Einer, der sich darüber bereits Gedanken gemacht hat, ist Bernd Zeilmann, Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayreuth und Fachexperte des ZVEH. Als Teil der Projektgruppe „Inbetriebnahmeprozess“ im VDE FNN hat sich Zeilmann intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt, die Anforderungen e-handwerklicher Betriebe eingebracht und aktiv an der von der Projektgruppe entwickelten Anwendungshilfe für den Anschlussprozess und die Inbetriebnahme der Schnittstelle mitgearbeitet.
Die Anwendungshilfe unterstützt Installateure dabei, Kundenanlagen so zu errichten und vorzubereiten, dass die erstmalige Testung auf Ansteuerbarkeit durch den MSB erfolgreich durchgeführt werden kann. Und zwar ohne, dass Nacharbeiten erforderlich werden.
Ende September stellte Zeilmann beim EEBUSummit in Köln den VDE FNN Hinweis sowie ein von EEBUS entwickeltes – aber noch nicht offiziell gelaunchtes – Tool vor, das bereits in seinem Betrieb getestet wurde und das Handwerksbetrieben ermöglichen soll, schon zum jetzigen Zeitpunkt zu prüfen, ob beim Kunden installierte steuerbaren Einrichtungen kommunikativ über EEBUS erreichbar sind. Zusätzlich können die Leistungsreduzierung und das Fail-Safe-Verhalten getestet werden. Als Ergebnis des Kommunikations- und Funktionstests erhalten Betriebe ein Protokoll, das als ergänzender Funktionstest im Rahmen der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 dem Prüfprotokoll hinzugefügt werden kann.
Dieser Test ist besonders empfehlenswert, da er Elektrobetrieben ermöglicht, die erfolgreiche Inbetriebnahme nachvollziehbar zu dokumentieren und sich rechtlich abzusichern – sowohl gegenüber dem MSB als auch gegenüber dem Kunden. So lässt sich beispielsweise auch dann, wenn der Kunde nach der Installation durch einen E-Betrieb Änderungen an der Anlage vorgenommen hat, belegen, dass der E-Handwerker die Voraussetzungen für eine Steuerungsfähigkeit der Anlage an der definierten Übergabestelle zur Steuerungseinrichtung geschaffen hat.
Quelle: ZVEH
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