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23.03.2022

Bislang gehen die Sicherheitsbehörden von keiner konkreten Gefahrenlage aus. Experten verzeichnen jedoch auch wachsende Aktivitäten von Hackergruppen, die Schadsoftware verbreiten, DDoS-Angriffe durchführen sowie gezielte Störungen verursachen können. In Kooperation mit der Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM) empfiehlt DsiN daher allen Unternehmen zu erhöhter Aufmerksamkeit und der Beachtung folgender Schutzvorkehrungen:

1.    Basisvorkehrungen
Überprüfen Sie die regelmäßige Durchführung von Software-Updates, Daten-Backups sowie Absicherung der Mitarbeiter-Logins, möglichst 2-Faktor-Authentifizierung.

2.    Notfallplan
Um im IT-Krisenfall schnell zu reagieren, erstellen Sie einen Notfallplan mit Ansprechpartnern und Maßnahmen im Falle eines IT-Sicherheitsvorfalls.

3.    Aufmerksamkeit
Fördern Sie die Kenntnisse der Mitarbeitenden zum Schutz gegen Phishing-Mails und andere IT-Risiken am Arbeitsplatz und zu Hause mit dem DsiN-Digitalführerschein.

4.    Sicherheitsbeauftragte
Berufen Sie – vergleichbar zum Datenschutzbeauftragten – einen internen Ansprechpartner für IT-Sicherheitsbelange und lassen ihn schulen.

5.    Sicherheitslage
Beobachten Sie die weitere Einschätzung zur IT-Bedrohungslage durch die Sicherheitsbehörden mit der SiBa-App, dem Sicherheitsbarometer von DsiN.
Zur Umsetzung der DsiN-Tipps gibt es aktuelle Hilfestellungen auf den Portalen des BSI und DsiN sowie im Aktionsplan des Sec-O-Mat von TISiM.

 

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