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27.10.2025
Ein Elektroauto lädt an einer Ladestation am Straßenrand auf.
Bild: Shutterstock – guteksk7 / ArGe Medien im ZVEH

Die Automobilindustrie schwächelt, und das schon seit Längerem. Um die für die deutsche Wirtschaft elementare Branche zu unterstützen und die Elektromobilität zu fördern, hat die Bundesregierung Mitte Oktober die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge über das Jahr 2025 hinaus umgesetzt. Dies gilt bis zum Jahr 2035 und betrifft Neuzulassungen und Umrüstungen von Elektrofahrzeugen. Mit der Verlängerung werden Kaufanreize für Elektrofahrzeuge geschaffen. Davon soll auch die Automobilindustrie profitieren.

Bereits am 8. Oktober waren zudem weitere Steuermaßnahmen zur Förderung der E-Mobilität beschlossen worden. Dazu zählen insbesondere:

  • Ein Förderprogramm für den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität, insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Dafür stehen bis 2029 Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds sowie zusätzlich drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung.
  • Eine degressive Abschreibungsmöglichkeit von bis zu 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr für E-Fahrzeuge.
  • Eine Erhöhung der Bemessungsgrenze beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro, um zusätzliche steuerliche Anreize für Investitionen in E-Fahrzeuge zu schaffen.

Positiv zu bewerten ist auch, dass das Bundesministerium für Verkehr (BMV) aktuell über den Entwurf des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ hinaus daran arbeitet, die Ladeinfrastruktur flächendeckend und nutzerfreundlich auszubauen. Ziel ist es, mithilfe von Leitlinien den Aufbau von Ladepunkten zu beschleunigen, Verfahren zu vereinfachen und die Netzintegration zukunftssicher zu gestalten.

Davon würden auch die E-Handwerke in ganz erheblichem Maß profitieren. Sie fordern seit Langem digitale und standardisierte Netzanschlussverfahren sowie mehr Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten. Dass der „Masterplan“ nun auf diese Themen abzielt und unter anderem verbindliche Rückmeldefristen und -pflichten für Netzbetreiber vorsieht, würde Netzanschluss- und Inbetriebnahmeverfahren beschleunigen und Verzögerungen und Unsicherheiten bei Netzanschlussbegehren reduzieren. Zusätzlich sind aus Sicht des ZVEH für eine markt- und netzdienlichere Nutzung von Elektroladestationen noch ein beschleunigter und transparenter Smart-Meter-Rollout sowie attraktive variable Stromtarife erforderlich.

Der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ befindet sich aktuell noch in der Ressortabstimmung.

Quelle: ZVEH

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